Fragen und Antworten


Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die häufig im Rahmen der ambulanten Therapie gestellt werden.

Die Behandlung psychischer Störungen durch unsere Therapeuten wird von den gesetzlichen Krankenkassen nach vorherigem Antrag finanziert. In der Regel übernehmen auch die privaten Krankenversicherungen eine Psychotherapie. Da die Leistungen der privaten Krankenversicherungen nicht einheitlich geregelt sind, ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
Nein. Eine Überweisung ist nicht notwendig (außer bei einer Therapie über die Institutsambulanz, siehe unten). Sie können direkt ohne Überweisung zu uns kommen.

Nach telefonischer Anmeldung bekommen Sie einen Termin in der Sprechstunde. Bei einem kurzen Erstgespräch wird Ihr Anliegen besprochen und geklärt, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Beachten Sie bitte, dass die Vorstellung in der Sprechstunde keinen Therapieplatz garantiert. Sie erhalten jedoch gegebenenfalls eine Behandlungsempfehlung, mit der Sie sich auch bei einem anderen Therapeuten zur Therapie anmelden können.

Sobald ein Therapieplatz frei wird, finden bis zu vier probatorische Sitzungen statt, die einer ausführlichen Diagnostik dienen. Es wird vereinbart, ob eine Kurzzeittherapie (24 Therapiestunden) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Therapiestunden) durchgeführt werden soll. Danach stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten einen Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse.

In Ausnahmefällen, mindestens zwei Tage vor dem Termin, ist ein Absagen des Termins möglich. Da psychotherapeutische Praxen nach dem Bestellprinzip arbeiten, sind die 50 Minuten Therapiezeit für Sie reserviert und können somit nicht kurzfristig an einen anderen Patienten vergeben werden.

Psychotherapeutische Hilfe kann aus sehr unterschiedlichen Gründen in Anspruch genommen werden. Wenn Sie sich anhaltend unzufrieden, überfordert oder gehetzt fühlen, durch Zwänge in Ihrer Lebensführung eingeschränkt sind oder Sie unter anhaltenden oder unter sehr intensiven Ängsten leiden kann Psychotherapie notwendig werden. Depressionen, Essstörungen, Schlafstörungen und Sexualprobleme sind weitere Störungen, die durch eine psychotherapeutische Behandlung bearbeitet werden können.

Entscheidend ist häufig Ihre empfundene Belastung. Wenn Sie sich stark belastet und in Ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlen, kann es angebracht sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Häufig wissen Eltern nicht, ob das Verhalten oder die Entwicklung ihres Kindes "normal" ist und sie ihre Probleme selbst lösen können oder ob professionelle Hilfe notwendig ist. Wenn Eltern oder das Kind selbst das Gefühl haben, dass die Lebensqualität des Kindes stark eingeschränkt ist oder die Eltern nicht mehr ausreichend unterstützen können, kann es ratsam und notwendig sein, eine Psychotherapie zu beginnen.

Folgende Störungen können Hinweise auf die Notwendigkeit einer psychotherapeutischen Behandlung sein:

Im Kindesalter
  • Kinder bewältigen ihre Entwicklungsaufgaben nicht, wie sauber und trocken werden, Kontakt mit anderen Kindern aufnehmen, getrennt sein können von den Eltern
Im Kindes- und Jugendalter
  • Körperliche Erkrankungen wie Asthma, Neurodermitis, Kopfschmerzen, Rückenschmerzen und Bauchschmerzen mit unklarem medizinischem Befund
  • hyperkinetische Störungen (ADHS), Konzentrationsmangel, große Unruhe, Impulsivität, Lernstörungen
  • Störungen im Kontakt mit anderen Kindern oder Erwachsenen
  • ausgeprägtes Rückzugsverhalten
  • mangelnde Freude
  • stark verändertes, sehr untypisches Verhalten über einen längeren Zeitraum
  • Ticstörungen
  • ausgeprägte Ängste
  • Schlafstörungen
  • aggressives Verhalten
Im Jugendalter
  • Essstörungen (Magersucht, Ess-Brechsucht und Esssucht)
  • Süchte
  • Rückzugsverhalten
  • Sexualstörungen
  • Selbstverletzendes Verhalten "Ritzen"
  • Suizidalität
  • Unsoziales Verhalten wie Stehlen, Weglaufen, Schule schwänzen
Bei einer Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ist es in der Regel erforderlich, dass die Eltern intensiv in die Behandlung mit einbezogen werden, damit diese erfolgreich sein kann. Je nach Alter und Problemstellung des Kindes kann dies mehr oder weniger häufig sein.

Eine Institutsambulanz oder Lehrpraxis unterscheidet sich nur geringfügig von einer psychotherapeutischen Praxis. In der Regel arbeiten hier jedoch mehrere TherapeutInnen. Die Behandlung ist sehr sorgfältig und hochwertig und wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn eine Genehmigung vorliegt. Auch in einer Institutsambulanz gibt es bis zu vier probatorische Sitzungen (siehe oben). Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, melden Sie sich bitte telefonisch unter der Nummer (03998) 2690191 (Anmeldung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie) oder (03998) 2858477 (Anmeldung für Psychotherapie bei Erwachsenen).

Das Erstgespräch wird von der Lehrpraxisleitung geführt. Diese wählt in Absprache mit den Patienten einen passenden Therapeuten aus. Die TherapeutInnen haben ein Studium der Medizin, Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik (Diplom oder Master) abgeschlossen und sind derzeit in ihrer verhaltenstherapeutischen Ausbildung. Die genannten Studienabschlüsse sind Bedingung dafür, eine Psychotherapie-Ausbildung zu absolvieren. Die Behandlung wird kontinuierlich supervidiert, was die hohe Qualität der Behandlung sicherstellt.